| Mitgliedsbeiträge |
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T E N N I S - C L U B S I N G E N (H O H E N T W I E L) E. V.
B E I T R A G S O R D N U N G
Stand: 1. Juli 2010
* Ermäßigung Studenten, Auszubildende, Wehr- bzw. Zivildienstleistende und Arbeitslose erhalten den ermäßigten Jahresbeitrag bei Vorlage einer Bescheinigung bis zum 28. Februar des laufenden Kalenderjahres.
** Arbeitseinsatz Jedes aktive Mitglied zwischen dem 16. und einschl. 65. Lebensjahr muß pro Jahr 4 Arbeitsstunden ableisten. Stichtag ist der 31.12. des Kalenderjahres. Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden bei vollzahlenden Mitgliedern pro Stunde mit 17,-- EUR und bei Jugendlichen bzw. ermäßigt zahlenden Mitgliedern mit 8,50 EUR zum Ende des Jahres abgebucht. Innerhalb einer Familie sind die Arbeitsstunden übertragbar.
Stichtag für die Altersbegrenzung ist in jedem Fall der 31.12. des laufenden Jahres.
Kündigung und Ummeldung von aktiv auf passiv. Das Geschäftsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Kündigungen der Mitgliedschaft sowie Ummeldungen von aktiv auf passiv sind nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und müssen satzungsgemäß spätestens bis zum 30. November vorliegen.
Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jeweils Anfang April für das laufende Kalenderjahr. Bei Nichterteilung einer Einzugsermächtigung wird für die Rechnungsstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 5,-- erhoben.
Gastspieler Auch für Gastspieler gilt die Platz- und Spielordnung des TC Singen. Sie haben vor Beginn der Spielzeit eine Gästekarte zu lösen und diese an die Uhrentafel anzubringen. Es gelten z.Zt. folgende Gästetarife/Stunde: Erwachsene € 10,--/Person, max. € 20,--/Platz, Jugendliche € 5,--/Person. |